Jetzt NEU: VOGEL Fahrsimulator alias "Teufels-Trabant"

Pkw-Ausbildung

Ein Schritt in Richtung Unabhängigkeit…


Nicht mehr auf Bus, Bahn, Freunde oder Eltern angewiesen sein.
Erfülle dir Deinen Traum und mach Deinen Führerschein bei Fahrschule TeufelsWerk.
Wir beraten Dich gerne, welcher Führerschein zu Dir passt.

Mögliche Pkw-Führerscheine

Mindestalter: 15 Jahre
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 25km/h
Max. Hubraum: 50 ccm
Es ist nur eine Theorieprüfung notwendig

theorieunterricht

Grundstoff:
4 Doppelstunden à 90 Minuten
Klassenspezifisch:
2 Doppelstunden à 90 Minuten

Praxisunterricht

1 Doppelstunde à 90 Minuten

TÜV
zur theoretischen Prüfung

Bestätigung d. Fahrschule,

Biometrisches Passbild,

Personaulausweis


Wann kannst du mit deinem
Führerschein starten?

Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters 
3 Monate vorher darfst du deine Theorieprüfung ablegen 

Mindestalter: 15 Jahre
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 45km/h
Max. Hubraum: 50 ccm

Mit dem AM Führerschein darfst Du zwei-/drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit höchstens 45km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit fahren.

theorieunterricht

Grundstoff:
12 Doppelstunden à 90 Minuten
Klassenspezifisch:
2 Doppelstunden à 90 Minuten

Praxisunterricht

Individuelle Übungsstunden

Antrag
Führerscheinstelle

Stempel Bürgerbüro
Biometrisches Passbild
Erste Hilfekurs
Sehtest

Wann kannst du mit deinem
Führerschein starten?

Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters 
3 Monate vorher darfst du deine Theorieprüfung ablegen 
1 Monat vorher deine praktische Prüfung

Mindestalter: 16 Jahre
Max. Hubraum: 125 ccm

theorieunterricht

Grundstoff:
12 Doppelstunden à 90 Minuten
Klassenspezifisch:
4 Doppelstunden à 90 Minuten

Praxisunterricht

Individuelle Übungsstunden
Sonderfahrten (Pflicht):
5 x 45 Minuten Überland
4 x 45 Minuten Autobahn
3 x 45 Minuten Dämmerung/Dunkelheit

Antrag
Führerscheinstelle

Stempel Bürgerbüro
Biometrisches Passbild
Erste Hilfekurs
Sehtest

Wann kannst du mit deinem
Führerschein starten?

Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters 
3 Monate vorher darfst du deine Theorieprüfung ablegen 
1 Monat vorher deine praktische Prüfung

Mindestalter: 18 Jahre
Zulässige Motorleistung max.: 35kW
Motorräder mit max.: 48 PS

Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mehr als 2 Jahren ist keine Theorieausbildung nötig – lediglich eine reduzierte praktische Ausbildung für Deine Aufstiegsprüfung.

theorieunterricht

Grundstoff:
12 Doppelstunden à 90 Minuten (Ersterwerb)
6 Doppelstunden à 90Minuten (Erweiterung) Klassenspezifisch:
4 Doppelstunden à 90 Minuten

Praxisunterricht

Individuelle Übungsstunden
Sonderfahrten (Pflicht):
5 x 45 Minuten Überland
4 x 45 Minuten Autobahn
3 x 45 Minuten Dämmerung/Dunkelheit
gilt bei Ersterwerb und Erweiterung

Antrag
Führerscheinstelle

Stempel Bürgerbüro
Biometrisches Passbild
Erste Hilfekurs
Sehtest

Wann kannst du mit deinem
Führerschein starten?

Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters 
3 Monate vorher darfst du deine Theorieprüfung ablegen 
1 Monat vorher deine praktische Prüfung

Mindestalter: 21 Jahre
Mit der Schlüsselzahl 80 kannst Du die Klasse A bereits mit 21 Jahren absolvieren. Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gelten die Regeln der Klasse A2, danach kannst Du automatisch ohne weitere Prüfungen Motorräder der Klasse A fahren.

theorieunterricht

Grundstoff:
12 Doppelstunden à 90 Minuten (Ersterwerb)
6 Doppelstunden à 90 Minuten (Erweiterung) Klassenspezifisch:
4 Doppelstunden à 90 Minuten

Praxisunterricht

Individuelle Übungsstunden
Sonderfahrten (Pflicht):
5 x 45 Minuten Überland
4 x 45 Minuten Autobahn
3 x 45 Minuten Dämmerung/Dunkelheit
gilt bei Ersterwerb und Erweiterung

Antrag
Führerscheinstelle

Stempel Bürgerbüro
Biometrisches Passbild
Erste Hilfekurs
Sehtest

Wann kannst du mit deinem
Führerschein starten?

Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters 
3 Monate vorher darfst du deine Theorieprüfung ablegen 
1 Monat vorher deine praktische Prüfung

Mindestalter: 24 Jahre

Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren ist keine Theorieausbildung nötig – lediglich eine reduzierte praktische Ausbildung für Deine Aufstiegsprüfung

theorieunterricht

Grundstoff:
12 Doppelstunden à 90 Minuten (Ersterwerb)
6 Doppelstunden à 90 Minuten (Erweiterung) Klassenspezifisch:
4 Doppelstunden à 90 Minuten

Praxisunterricht

Individuelle Übungsstunden
Sonderfahrten (Pflicht):
5 x 45 Minuten Überland
4 x 45 Minuten Autobahn
3 x 45 Minuten Dämmerung/Dunkelheit
gilt bei Ersterwerb und Erweiterung

Antrag
Führerscheinstelle

Stempel Bürgerbüro
Biometrisches Passbild
Erste Hilfekurs
Sehtest

Wann kannst du mit deinem
Führerschein starten?

Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters 
3 Monate vorher darfst du deine Theorieprüfung ablegen 
1 Monat vorher deine praktische Prüfung

B196 – Motorradfahren mit dem B-Führerschein

Mindestalter: 25 Jahre
Mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B

Diese Erweiterung des B-Führerscheins ermöglicht Dir Motorräder der Klasse A1 zu fahren.
Diese Erweiterung gilt nur innerhalb Deutschlands und ermöglicht keinen Aufstieg auf A2.
Eine theoretische und praktische Prüfung ist nicht notwendig.

theorieunterricht

Klassenspezifisch: 4 Doppelstunden à 90 Minuten

Praxisunterricht

Individuelle Übungsstunden jedoch mindestens 5 Doppelstunden à 90 Minuten

bescheinigung

Du erhältst eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Führerscheinstelle. Achtung! innerhalb eines Jahres muss diese vorgelegt werden.

Der klassische B-Führerschein: Du sitzt von Anfang bis Ende Deiner Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug.
Der Kombinations-Führerschein B197: Der Stress und die Angst in der praktischen Prüfung das Auto abzuwürgen entfällt. Du erledigst deine Schaltkompetenz innerhalb Deiner Ausbildung und für die Prüfungsvorbereitung und die Prüfungsfahrt, fährst Du ganz ruhig mit dem Automatikfahrzeug. Darfst aber mit bestandener Prüfung sowohl Automatik als auch Schalter fahren.
Du absolvierst Deine komplette Ausbildung auf dem Automatikfahrzeug- mit bestandener Prüfung darfst du dann allerdings nur Automatik fahren.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausnahme: Begleitetes Fahren mit 17
Der Führerschein der Klasse BE, erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen (Fahrzeug und Anhänger) von mehr als 3500kg bis 7000kg.
Die Theoriestunden werden durch den Vorbesitz der Klasse B abgedeckt und entfallen somit.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausnahme: Begleitetes Fahren mit 17
Die Schlüsselzahl B96, ist eine prüfungsfreie Führerscheinerweiterung.
Diese Erweiterung erhöht die Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen von 3500kg auf 4250kg.

theorieunterricht

Grundstoff:
12 Doppelstunden à 90 Minuten (Ersterwerb)
6 Doppelstunden à 90 Minuten (Erweiterung)
Klassenspezifisch: 2 Doppelstunden à 90 Minuten

Praxisunterricht

Individuelle Übungsstunden
Sonderfahrten (Pflicht):
5 x 45 Minuten Überland
4 x 45 Minuten Autobahn
3 x 45 Minuten Dämmerung/Dunkelheit
gilt bei Ersterwerb und Erweiterung

Document Certificate Streamline Icon: https://streamlinehq.com

Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)

– Mindestalter 17 
– Klasse AM und L gibt es mit dazu

Bis zu Deinem 17. Geburtstag darfst Du nur mit den eingetragenen Begleitpersonen fahren 

antrag führerscheinstelle

Stempel Bürgerbüro
Biometrisches Passbild
Erste Hilfekurs
Sehtest
ggf. Antrag BF 17

Monthly Calendar Streamline Icon: https://streamlinehq.com

Wann kannst du mit deinem
Führerschein starten?

– Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters 
– 3 Monate vorher darfst Du deine Theorieprüfung ablegen 
– 1 Monat vorher Deine praktische Prüfung

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