fahrschule teufelswerk Kulmbach
Führerscheinklasse B196
Fahrschule teufelswerk kulmbach
B196 Führerschein – A1 Motorräder mit Autoführerschein fahren
Informationen zur Fahrerschulung für die Klasse B196 (Motorrad Kl. A1 mit Klasse B)
NEU: 125er Motorrad fahren mit dem Auto-Führerschein!
Ab sofort ist es möglich, mit der Fahrerlaubnis Klasse B ein 125er Motorrad (Klasse A1) zu fahren.
Voraussetzungen hierfür sind:
Mindestalter 25 Jahre
Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 in einer Fahrschule
Nicht notwendig ist:
ein Sehtest
ein Erste Hilfe Kurs


Fahrschule teufelswerk kulmbach
B196 – A1 (125er) mit B fahren
Die Führerscheinklasse B196 ist eine Erweiterung der Führerscheinklasse B in Deutschland, die es ermöglicht, Leichtkrafträder zu fahren, ohne einen zusätzlichen Motorradführerschein zu erwerben. Diese Erweiterung erlaubt das Fahren von Motorrädern mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer maximalen Motorleistung von 11 kW.
Um die B196-Erweiterung zu erhalten, muss der Fahrer mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein. Zudem muss er eine theoretische und praktische Schulung in einer Fahrschule absolvieren.
Diese Erweiterung trägt dazu bei, den Zugang zu kleineren motorisierten Zweirädern zu erleichtern und ist besonders für Autofahrer interessant, die gelegentlich ein Leichtkraftrad nutzen möchten.
Dieser Kurs umfasst folgende Unterrichtseinheiten
Unterrichtseinheiten
4 à 90 Minuten theoretische Schulung. Dies umfasst die klassenspezifischen Unterrichtsthemen der Klasse A.
Unterrichtseinheiten
4 à 90 Minuten theoretische Schulung. Dies umfasst die klassenspezifischen Unterrichtsthemen der Klasse A.
Unterrichtseinheiten
5 à 90 Minuten fahrpraktische Übungen. Neben der Handhabung des Fahrzeuges (Grundfahraufgaben) ist auch das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Führen des Zweirades im Realverkehr (auch anteilig Überland und auf der Autobahn) Ziel der Fahrerschulung.
Bescheinigung
Die Fahrerschulung wird mit einer Bescheinigung der Fahrschule abgeschlossen. Diese Bescheinigung muss innerhalb eines Jahres nach Ausstellung bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Keine Prüfung nötig
Eine theoretische und praktische Prüfung ist nicht erforderlich. Die Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands.
Aufstieg in die Klasse A2
Ein Aufstieg in die Klasse A2 ist nicht möglich, da es sich nur um eine Fahrerschulung ohne abschließende Fahrprüfung handelt. Somit entfällt automatisch ebenfalls der Aufstieg auf die Klasse A.
6 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Grundstoff und
4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Klasse A vorgeschrieben
Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse sind
12 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Grundstoff und
4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Klasse A vorgeschrieben
5 Überlandfahrten à 45 Minuten
4 Autobahnfahrten à 45 Minuten
3 Nachtfahrten à 45 Minuten
Ebenfalls muss vorher ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Der Führerschein ist überall gültig und unbefristet.